Gute Nachricht für unsere Vereine: Durch einen GEMA-Pauschalvertrag und 3 Millionen Euro des Landes NRW werden für viele Veranstaltungen der Vereine die GEMA-Gebühren übernommen.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung ermöglicht durch diesen Pauschalvertrag, dass Veranstaltungen ab dem 1. Juli 2026 landesweit rund 33.500 Vereine und Organisationen davon profitieren können.
Anspruchsberechtigt sind gemeinnützige, mildtätige und
kirchliche Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich getragen wird – unabhängig von ihrer Rechtsform. Auch rechtlich unselbständige Ortsuntergliederungen sind eingeschlossen.
Voraussetzungen für die Veranstaltung:
- Die Veranstaltung findet in Nordrhein-Westfalen statt.
- Es wird kein Eintrittsgeld erhoben.
- Die Veranstaltungsfläche beträgt maximal 500 m².
- Die Veranstaltung wird vorab über das Onlineportal der GEMA angemeldet.
- Bis zu vier Veranstaltungstage pro Kalenderjahr und Organisation können über den Vertrag abgerechnet werden.
- Die Veranstaltung fällt nicht bereits unter einen anderen bestehenden GEMA-Rahmenvertrag der Organisation.
Was müssen Sie tun?
- Prüfen Sie, ob Ihr Verein und Ihre geplante Veranstaltung die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
- Melden Sie die Veranstaltung rechtzeitig vorab über das Onlineportal der GEMA an – auch wenn die Gebühren übernommen werden, bleibt die Anmeldung Pflicht. Nur ordnungsgemäß angemeldete Veranstaltungen werden über den Pauschalvertrag berücksichtigt.
- Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf bei der Antragstellung: Wenden Sie sich gerne an mein Büro.
Weitere Informationen:
Alle Details zu Voraussetzungen, Antragstellung und Anmeldeverfahren finden Sie unter: www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/ehrenamtliche-vereine-in-nrw
Foto: KI-generiertes Beispielfoto